Die Installation der Rauchwarnmelder in unseren Wohnungen ist abgeschlossen.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden (Az.: 2-13 S 127/12), dass Haustüren von Mehrfamilienhäusern nicht abgechlossen werden dürfen. Als Begründung führten die Richter an: Eine verschlossene Haustür behindert den Fluchtweg und kann die Bewohner in Gefahr bringen, wenn sie den Schlüssel nicht gleich parat haben. Der Schutz von Leben und Gesundheit ist aber wichtiger als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner. Bei einem Feuer etwa müssen Bewohner mitunter schnell fliehen könen. Ist dann die Haustüre verschlossen, kann niemand raus – und die Bewohner sitzen in der Falle. Auch im Falle eines Rettungseinsatzes muss es den Rettungskräften und dem Notarzt möglich sein, in das Haus zu gelangen, wenn der Mieter den Türöffner von der Wohnung aus betätigt.
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