Mitgliedschaft

Genossenschaft - Mitglied

Bereits seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts schließen sich Menschen in Wohnungsbaugenossenschaften zusammen um gemeinsam ihre Wohnsituation zu verbessern. Ziel der Genossenschaften ist die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Dies erfolgt durch die Bereitstellung von Wohnungen in verschiedenen Preis- und Qualitätsstufen zu sozialverträglichen Mieten. Weitere Ziele sind Stabilität und Sicherheit vor fremden Kapitalinteressen sowie Erhalt und Modernisierung der Wohnanlagen für die nächste Generation. Zwar arbeiten Genossenschaften, wie andere Unternehmen auch, gewinnorientiert, doch wird der Gewinn anders verwendet. Wohnungsbaugenossenschaften bauen  und erhalten die Wohnungen, die von ihren Mitgliedern genutzt werden. Zudem wird versucht, die Mieten im Rahmen zu halten, da eine Profitmaximierung durch  Mieten nicht im Vordergrund steht.

Geschäftsanteile - Eintrittsgeld

Jedes Mitglied leistet durch die Übernahme von Geschäftsanteilen einen Beitrag zum Eigenkapital seiner Genossenschaft. Zudem ist ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 50,-- € zu leisten. Im Gegensatz zu den Geschäftsanteilen erhält das Mitglied das Eintrittsgeld nicht zurück.

Das Wohnen zu moderaten Mieten bei einer Genossenschaft ist nicht nur eine ansprechende Alternative zum Wohnen in einer Mietwohnung des freien, zum Teil überteuerten Marktes, sondern auch zu Individualeigentum. Indem die Mitglieder gemeinsam mit anderen Mitgliedern selbstbestimmtes Wohnen verwirklichen, leben sie als Miteigentümer im gemeinschaftlichen Eigentum und verschaffen sich einen dauerhaften Vorteil. Die Kündigung einer Wohnung durch die Genossenschaft ist, vertragskonformes Verhalten vorausgesetzt, praktisch nicht möglich. Genossenschaftsmitglieder haben sozusagen ein lebenslanges Wohnrecht.

Die Kündigung durch das Genossenschaftsmitglied kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres stattfinden. Sie muss mindestens ein Jahr vorher schriftlich erfolgen. Die Auszahlung erfolgt nach der Generalversammlung.

Dividende

Neben dem Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft sowie der Verpflichtung zur Übernahme von Geschäftsanteilen. Jedes Mitglied ist verpflichtet mindestens drei Anteile zu übernehmen. Ein Anteil beträgt derzeit 153,39 Euro. Eine Dividende wird gemäß Mitgliederbeschluss nicht bezahlt.

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Externe Medien erlauben