Informationen zu Betriebskosten

Wissenswertes über Betriebskosten

Die Betriebskosten sind von Ihnen als Mieter neben Ihrer Nettokaltmiete zu bezahlen. Hierfür leisten Sie monatliche Vorauszahlungen, aufgeteilt in Heiz- und allgemeine Betriebskosten. Diese werden in Höhe der voraussichtlich zu erwartenden Kosten angesetzt. Anfang des Folgejahres erstellt ein externer Dienstleister für die Soziale WBG Buchloe eine Betriebskostenabrechnung in der die tatsächlich angefallenen Kosten, hierzu zählen z.B. Müllabfuhr, Hausmeisterkosten, Heizkosten usw. (gemäß Ihrem Nutzungsvertrag) ermittelt und nach einem für alle Mieter einer Wohnanlage gerechten Schlüssel umgelegt. Diese Kosten werden dabei Ihren Vorauszahlungen gegenübergestellt. Daraus ergibt sich für Sie eine Rück- bzw. Nachzahlung.

Für die WBG sind Betriebskosten sog. "durchlaufende Kosten", die in gleicher Höhe wie sie der WBG entstehen, an Sie als Mieter weitergegeben werden. Um die Gesamtmiete möglichst gering zu halten, ist die WBG dennoch ständig bemüht, für diesen Bereich Kosteneinsparungen, z.B. durch Verbesserung der Wärmeisolierung usw., herbeizuführen. Zudem werden intensive Gespräche mit den Versorgern geführt, um günstige Energiepreise für unsere Nutzer zu erzielen. Auch Sie selbst haben die Möglichkeit Kosten zu sparen, beispielsweise durch richtiges Heizen und Lüften oder durch sparsamen Wasser- und Stromverbrauch.

Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen geben Ihnen jederzeit gerne Auskunft zur Betriebskostenabrechnung. Egal ob Sie Rückfragen zu Ihrer Abrechnung haben oder Möglichkeiten zur Kosten- und Energieeinsparung suchen, wir sind gerne für Sie da.

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